Neubebauung im Blockinnenbereich
zwischen Ölschlägern, Ritterstraße, Schloßstraße und Kuhstraße
Stadt Braunschweig, FB Stadtplanung und Umweltschutz 9826/05 3. Juni 05:
Planungskonzept
Umwandlung städtischer Flächen zu einem Kinderspielplatz im Rahmen einer Neubebauung im Blockinnenbereich
zwischen Ölschlägern, Ritterstraße, Schloßstraße und Kuhstraße.
[...]
Geschichte und Gebietsbeschreibung
Der Baublock
Ölschlägern,
Ritterstraße,
Schloßstraße,
Kuhstraße
gehört zum historisch
geprägten Magniviertel und liegt im Sanierungsgebiet Innenstadt. Während der Altstadtbereich
um St. Magni im 2. Weltkrieg nur wenig zerstört wurde, sind die Bereiche des Baublocks
Ritterstraße und südliche Teile des Viertels stärker von der Zerstörung betroffen gewesen.
Ziel der Sanierung ist es, bestehende Strukturen sowie den Gebietscharakter zu erhalten und
Blockstrukturen baulich zu ergänzen oder wieder herzustellen. Weit vor der Festlegung des
Sanierungsgebietes wurde in den 60er-Jahren mit der Schließung der Blockränder begonnen.
So entstand der nördliche Rand des Baublockes an der Straße Ölschlägern. 1979 wurde die
Ruine des ehemaligen Luftschutzbunkers (Ritterstraße 11-16) als Kern einer Wohnbebauung
überplant. Später kamen die Eckbebauung Kuhstraße/Ritterstraße sowie der Bau der Turnhalle
gegenüber dem Bunker hinzu. Nach der Sanierung der Ritterstraße und nach der Umsetzung
des Verkehrsberuhigungskonzeptes für das gesamte Magniviertel entstand die heute
vorhandene Situation – die städtischen Flächen werden zurzeit ausschließlich als Stellplätze
genutzt und sind zu diesem Zwecke vermietet.
Trotz Bemühungen und verschiedenster Planungen konnten die Ränder an der Ritterstraße und
der Schloßstraße bis heute nicht geschlossen werden. Die aufgebrochene Blockstruktur hat
eine Beeinträchtigung des Stadtbildes sowie Qualitätsdefizite bei der Nutzung der Hofflächen
zur Folge. Von den als provisorisch genutzten Stellplatzflächen genutzten Bereichen gehen
erhebliche Lärmbelästigungen aus. Öffentliche wie private Grün- und Freiflächen, die die Wohn-
und Aufenthaltsqualität und das Wohnumfeld erheblich steigern würden, sind nicht vorhanden.
Sanierungsziele
Die im Jahr 1980 vom Rat beschlossenen Sanierungsziele und der Rahmenplan sehen für
diesen Bereich eine Wohnumfeldverbesserung sowie die bauliche Ergänzung der Blockstruktur
vorwiegend durch eine Wohnnutzung vor. Mit einer fußläufigen Verbindung durch den Block soll
die Erschließung der inneren Wohnbebauung sowie eines neu zu schaffenden öffentlichen
Kinderspielplatzes gesichert werden. Das städtebauliche Konzept soll den gesamten Baublock
einbeziehen und zu einer durchgreifenden Aufwertung der Hofsituation führen. Um einen
schlüssigen städtebaulichen Entwurf zu erhalten, sollen die Grundstücke insgesamt veräußert
werden. Bei einer Bebauung wird großer Wert auf eine qualitätvolle Unterbringung und
Gestaltung der Stellplätze gelegt. Heute befinden sich auf der unbebauten Fläche zahlreiche
Stellplätze, die bei einer Bebauung entfallen. Auch wenn ein vollständiger Ersatz im Rahmen
der Neuplanung nicht leistbar sein wird, stellt das über das notwendige Maß hinausgehende
Stellplatzangebot ein wichtiges Beurteilungskriterium bei der Bewertung der Planung dar.
Planung/Blockkonzept
Zurzeit bemüht sich ein Investor intensiv, das Grundstück sinnvoll zu bebauen. In
Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro ft+architekten entstand das vorliegende
städtebauliche Konzept. Vorgeschlagen wird eine reine Wohnnutzung mit verschiedenen
Wohnformen. Entstehen sollen Stadthäuser, Etagen- und Loftwohnungen, die das individuelle
Wohnen auf der Etage bis hin zum Leben auf mehreren Ebenen mitten in der Stadt
ermöglichen. Der Blockrand an der Ritterstraße und an der Ecke Ritterstraße/Schloßstraße soll
durch eine viergeschossige Bebauung geschlossen werden. Der neu entstehende Baukörper
an der Ritterstraße führt mit einem Anbau in das Blockinnere. Im Blockinneren selbst sollen
Stadthäuser entstehen – dreigeschossige Wohnhäuser mit Dachgeschoß auf eigenem
Grundstück mit einem kleinen Gartenanteil. Der Stellplatznachweis erfolgt in ebenerdigen
begrünten Stellplatzanlagen, die über die Ritterstraße erschlossen werden.
Das Planungskonzept ist in der Verwaltung diskutiert und modifiziert worden. Anliegend ist der
aktuelle Planungsstand dargestellt. Eine Realisierung des Projektes wird für das Jahr 2006
prognostiziert (Baubeginn ggf. noch Ende 2005). Die Randbedingungen zum Verkauf des
Grundstücks werden zurzeit zwischen Stadt und Investor geklärt. Da das
Städtebauförderprogramm Ende 2005 in der Innenstadt ausläuft, kann dieses Projekt leider
nicht mehr direkt durch Städtebaufördermittel unterstützt werden.
Das Konzept der Architekten geht auf die vorhandenen Strukturen des Magniviertels ein und
entspricht den Planungszielen der Stadt. Auf den Gebietscharakter wird nicht mit einer
Einheitsbebauung reagiert, sondern mit einem individuellen Angebot und einer kleinteiligen
Architektur und Materialgestaltung. Daher wird das vorliegende Konzept zur Umsetzung
empfohlen. Für den Verkauf des Grundstücks wird eine gesonderte Vorlage eingebracht.
Kinderspielplatz
Die Planungen für den Baublock sehen die Unterbringung eines öffentlichen Kinderspielplatzes
vor. Das Angebot an wohnungsnahen Grün- und Freiflächen ist auf Grund der Dichte im
Quartier sehr gering. Das Magniviertel, seit je her ein beliebter Wohnstandort mitten in der
Stadt, kann durch die oben beschriebene Neubebauung und durch die Schaffung von
Kinderspielflächen wieder mehr Anziehungskraft gewinnen.
Die öffentlichen Spielflächen im Schloßpark stehen nicht mehr zur Verfügung, so daß heute ein
Spielplatzdefizit für diesen Stadtbereich besteht. Neben der wohnungsnahen Versorgung mit
Spielflächen hatte der Spielplatz im Schloßpark eine übergeordnete Funktion, die durch einen
Kinderspielplatz an der Ritterstraße, der vorrangig quartiersbezogen ist, nicht ersetzt werden
kann. Dennoch kann ein Teil des Fehlbedarfs an öffentlicher Kinderspielfläche im Baublock
Ritterstraße gedeckt werden. Darüber hinaus wäre ein erster Baustein für die
Wohnumfeldverbesserung und die Aufwertung der Hofflächen gelegt. Vorgeschlagen wird, den
Spielplatz mit einer Fläche von ca. 375 m² noch in diesem Jahr mit Mitteln aus der
Städtebauförderung auszubauen und zu finanzieren.
Entwurfsidee: Umgeben von Gebäuden und Bäumen entsteht ein Spielhof mit unterschiedlichen
Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten.
Im Spielbereich befinden sich in einer großen Sandfläche verschiedene Spielgeräte in
zurückhaltender moderner Form und Materialsprache sowie bespielbare Mauern zum
balancieren und klettern aus verschiedenen Materialien. Das Angebot richtet sich hauptsächlich
an Kinder bis 7 Jahre. Geplant sind Bewegungsspielgeräte zur Einzel- und Gruppennutzung, z.
B. Schaukeln, eine Drehscheibe (Muldenkarussell), kleine Drehkarussels/Drehringe und
Hüpfkugeln. Die Auswahl ist hier beispielhaft zu verstehen, sie wird nach erfolgter
Kinderbeteiligung noch konkretisiert.
Eine breite Sitzmauer mit Holzauflage trennt den Spielbereich von der anschließenden kleinen
Platzfläche, man sitzt unter kleinkronigen Blütenbäumen. Die vorhandenen Bäume bleiben
weitestgehend erhalten. Die Stirnwand des Bunkers wird mit Kletterpflanzen an einem
Rankgerüst eingegrünt. Als Abgrenzung und Sichtschutz zu den vorhandenen
Parkplätzen/Garagen dienen geschnittene Hecken.
Bürgerbeteiligung
Die Bürgerbeteiligung ist am 13. Juni 2005 geplant. Den Anwohnern aus der Umgebung des
Projektbereiches sollen die Planungen für die Umgestaltung vorgestellt werden. Um eine
durchgreifende Verbesserung auch auf den Privatgrundstücken zu erzielen, ist es darüber
hinaus wünschenswert, die Mitwirkung der anliegenden Eigentümer zu forcieren und die sich
evtl. daraus ergebenden Synergieeffekte zu nutzen. Das Protokoll der Bürgerbeteiligung kann
aus zeitlichen Gründen zur Beratung in den politischen Gremien leider nicht vorliegen. Das
Ergebnis der Veranstaltung wird jedoch mündlich vorgetragen.
Durchführung, Kosten und Finanzierung
Die Durchführung des Wohnprojektes bedarf noch einer Entwicklungs- und Planungszeit. Ein
Baubeginn ist Ende dieses Jahres oder Anfang nächsten Jahres vorgesehen.
Der Neubau des Kinderspielplatzes soll in diesem Jahr erfolgen. Die Ausführung der
Maßnahme ist im September 2005 vorgesehen. Vier bis sechs Wochen Bauzeit werden
eingeplant. Für die Umsetzung ist die Kündigung eines bestehenden Mietvertrages zur
Unterbringung von Stellplätzen zwischen der Stadt Braunschweig und den Eigentümern des
Grundstücks Ölschlägern 30 notwendig. Die Kosten für den geplanten Spielplatzneubau
betragen 100.000 €.
[...]
Quelle: Stadt Braunschweig, Ratsinformationssystem
Stadt Braunschweig, FB Stadtplanung und Umweltschutz 9880/05 20. Juni 05:
Ergänzungsvorlage zur Vorlage Drucksache Nr. 9826/05 vom 3. Juni 2005.
Planungskonzept
"Beschlußvorschlag unverändert."
Die Vorlage wurde am 14. Juni 2005 im Stadtbezirksrat 221 Innenstadt behandelt. Dem Punkt 1
des Vorschlages (Planungskonzept) wurde zugestimmt (10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0
Enthaltungen). Die Beschlußempfehlungen zu Punkt 2 (Spielplatz) und Punkt 3
(Kostenfestsetzung Spielplatz) wurden abgelehnt (je 0 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen,
0 Enthaltungen).
-
Das städtebauliche Konzept wurde ausführlich diskutiert. Die vorgeschlagenen
Ergänzungen der Blockrandbebauung wurden überwiegend positiv bewertet. Nur ein
Bezirksratsmitglied wollte die Ecke Ritterstraße/Schloßstraße nicht als Baulücke sehen,
sondern als Parkplatz.Die Stadthäuser im Blockinnenbereich wurden unterschiedlich
beurteilt: Die Einen beklagen die „drangvolle Enge“,die hier entstehe,die Anderen
begrüßen die „urbane Dichte“,die der kleinteiligen Struktur des mittelalterlichen
Magniviertels entspreche.
-
Kritisch wurde die Einstellplatzsituation beurteilt. Zur Zeit befinden sich ca. 200
Einstellplätze im gesamten Blockbereich (städtische und private Flächen). Im
Planungskonzept wird durch die bauliche Schließung der Baulücken die Anzahl der
Einstellplätze auf ca. 100 reduziert. Allerdings ließe sich diese Anzahl durch
Unterbringung mit Hilfe neuer technischer Systeme (übereinander gestapelte
Doppelstellplätze) ggf. auf ca. 140 Einstellplätze erhöhen. Auf jeden Fall kann der
Stellplatzbedarf, der sich aus den Nutzungen des Baublocks ergibt (Bestand und
Planung), gedeckt werden, und es können noch einige Stellplätze darüber hinaus
angeboten werden.
-
Ca. 60 Einstellplätze sind zur Zeit an städtische Bedienstete vermietet (hauptsächlich an
den Fachbereich Gebäudemanagement). Da dies von vornherein als provisorische
Übergangslösung angedacht war, können diese Plätze hier ersatzlos wegfallen.
-
Trotzdem wird der Wegfall der Einstellplätze im Bereich des geplanten Spielplatzes nicht
akzeptiert. Alle Bezirksratsmitglieder sprechen sich für den Erhalt dieser Stellplätze aus.
Diese Stellplätze sind ausschließlich an private Nutzer vermietet (Geschäftsleute,
Anwohner etc.).
-
Der Bezirksrat ist der Auffassung, diese Plätze sollten erhalten und der Spielplatz nicht
gebaut werden. Außerdem ist man der Auffassung, daß der Spielplatz in einem sehr
verschatteten engen Bereich des Baublockes liege und deshalb für Mütter und Kinder
nicht attraktiv sei. Nach Meinung der Verwaltung findet hier keine übermäßige
Verschattung statt (siehe Anlage 1). Der Bezirksrat möchte, daß ein anderer Standort
außerhalb des Baublocks gesucht wird. Er meint, daß z. B. der jetzige öffentliche
Parkplatz an der Jodutenstraße besser geeignet sei. Die Verwaltung hält diesen Standort
für nicht geeignet, da sich rings um den Spielplatz Garagen befinden bzw. im Norden das
Schulgrundstück der Schule Klint angrenzt. Es fehlt hier „die soziale Kontrolle“. Als
weiterer Standort wird der Löwenwall vorgeschlagen. Die Verwaltung ist der Meinung, daß
die historische Form keine Abtrennung einer Fläche für einen Spielplatz verträgt.
Außerdem wird der Bereich durch Wegfall des Schloßparks bei gutem Wetter noch
intensiver als Liegewiese genutzt als vorher. Ein anderer geeigneter Standort steht zur
Zeit nicht zur Verfügung.
-
In diesem Stadtquartier gibt es ca. 100 Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren, die
überwiegend den ehemaligen Spielplatz im Schloßparkbereich genutzt haben. Der
vorgeschlagene Spielplatz im Blockinnenbereich, dem der Rat im Rahmen des
Sanierungszielbeschlusses für das Sanierungsgebiet Innenstadt früher bereits
zugestimmt hatte, könnte einen Teil des Fehlbedarfs der durch den Wegfall des großen
Spielplatzes im Schloßpark entstanden ist, decken. Wenn er nicht realisiert wird,
verstärken sich die Spielplatzprobleme in diesem Quartier.
-
Die Bundes- und Landesmittel für den Spielplatz in Höhe von ca. 66.000,00 € müßten an
Bund und Land zurückgegeben werden, wenn der Spielplatz nicht realisiert wird.
-
Es wird befürchtet, daß durch den geplanten Weg quer durch den Baublock
Vandalismusprobleme entstehen. Die Verwaltung weist darauf hin, daß durch die
geplante Bebauung im Blockinnenbereich die soziale Kontrolle gegenüber der jetzigen
desolaten Situation verstärkt wird.
Die Verwaltung bleibt aus den o. g. Gründen nach wie vor bei den Beschlußvorschlägen aus
der Ursprungsvorlage.
[...]
Protokoll der Bürgerversammlung am 13. Juni 2005 um 18.30 Uhr im Raum A 3.191/ Rathaus-Altbau
Teilnehmer:
- Herr Friedrich, Herr Thiele Architekturbüro ft+Architekten
- Frau Nickel FB Stadtgrün
- Herr Wiechers Abt. 61.13/ Stadterneuerung
- Frau Ockel Abt. 61.13/ Stadterneuerung
- Bügerbeteiligung: ca. 35 Teilnehmer/innen und Stadtbezirksrat 221 (Frau Werner, Herr Johannes, Herr von Schreiber)
- Veranstaltungsdauer: 2,0 Stunden
Es liegen zur Erläuterung des Vorhabens der städtebauliche Rahmenplan für den Teilbereich
Magni, der Entwurfsvorschlag für den Kinderspielplatz von FB 67 sowie Entwurfspläne des
Büros ft+Architekten vor. Weiterhin stehen ein Modell M 1:500 sowie Alternativkonzepte zur
Ansicht zu Verfügung. Die Anwesenden werden durch Herrn Wiechers begrüßt und erhalten
eine Einführung zu Anlass und Ziel der vorliegenden Planung:
Gesamtplanung/ Sanierungsziele
Zurzeit besteht von Investorenseite die Absicht, die Grundstücke an der Ritterstraße,
Schlossstraße und im Blockinnenbereich zu bebauen. Zunächst soll das erste
Planungskonzept den Anwohnern vorgestellt werden. Darüber hinaus sehen langjährige
Planungen im Blockinnenbereich einen Standort für einen Kinderspielplatz vor. Da die
Sanierungsmaßnahme Innenstadt Ende 2005 ausläuft und nur noch in diesem Jahr
Städtebaufördermittel zur Verfügung stehen, um den Kinderspielplatz zu realisieren, wird die
Umgestaltung städtischer Flächen in diesem Block vorgeschlagen.
Die Sanierung in der Innenstadt und im Magniviertel wird seit 1985 intensiv betrieben. Übrig
geblieben sind jene Projekte und Maßnahmen, die sich schwieriger gestalten. Die Gestaltung
des Magnikirchplatzes in seiner heutigen Form, die Umgestaltung der Straßen im
Magniviertel nach einem durchgängigem Gestaltungs- und Verkehrskonzept, sowie einzelne
private Modernisierungsmaßnahmen gehören zu den Maßnahmen, die durch
Städtebaufördermittel im Rahmen des Sanierungsprogramms durchgeführt und gefördert
wurden.
Im Laufe des Sanierungszeitraumes sind einzelne Grundstücke im Blockinnenbereich an der
Ritterstraße von der Stadt angekauft worden, um eine durchgreifende städtebauliche Lösung
entwickeln zu können. Dazu sind Abbruchmaßnahmen vorgenommen und die Flächen
provisorisch als Stellplätze hergerichtet und vermietet worden. Der ehemalige Bunker konnte
mit Hilfe von Städtebaufördermitteln umgenutzt und modernisiert werden. Dieser ist nun in
die heutige Grundstückssituation der Umgebung und in die Planungen einzubeziehen.
Zurzeit bestehen folgende Nutzungen und Mietverhältnisse auf den städtischen
Grundstücken: Das Grundstück Ritterstraße/ Ecke Schlosstrasse ist als Stellplatzfläche (23EP)
an den FB 65 der Stadt Braunschweig und das RPA vermietet. Das städtische
Grundstück an der Ritterstraße ist ebenfalls an den FB 65 vermietet (26 EP). Weitere
städtische Flächen im Blockinnenbereich sind an Mitarbeiter der Stadtverwaltung, an
Anwohner, an anliegende Firmen sowie an Privatpersonen, die von auswärts in die Stadt
kommen, vermietet (56 EP). Insgesamt stehen also 105 zurzeit vermietete Stellplätze zur
Verfügung. Mit Wegfall der Tiefgarage im Schlosspark, in der als einzige TG von der Stadt
Dauerparkplätze zur Verfügung gestellt wurden, ist der Bedarf an Stellplätzen im
Magniviertel stark angestiegen. Nur durch gezielte Maßnahmen auf den Privatgrundstücken
sowie durch Schaffung neuer Stellplätze im Zuge der Neubaumaßnahme kann die
Stellplatzfrage gelöst bzw. gemildert werden. Der Mangel an Stellplätzen in der Innenstadt
kann jedoch nicht allein auf diesen Altstadtbereich fokussiert werden und zu Lasten der
Anwohner und der städtebaulichen Qualität im Quartier gehen.
Für den „Baublock Ritterstraße“ sind in der vom Rat beschlossenen Rahmenplanung
Sanierungsziele formuliert worden. Diese sehen eine Blockrandschließung an der
Ritterstraße und der Schlossstraße sowie eine Aufwertung des Blockinnenhofes durch
einzelne Begrünungsmaßnahmen vor. Geschützt im Blockinnenbereich soll ein
Kinderspielplatz entstehen. Ein öffentlicher Fußweg soll den Block queren und Spielplatz und
Grünflächen erschließen. Die Stellplätze, neu zu schaffende und bestehende, sollten
ursprünglich in einer Tiefgarage untergebracht werden. Dieses Konzept ist in mehreren
Fällen von unterschiedlichen Planern und Investoren durchgespielt worden, kam jedoch nie
zur Umsetzung, da Investoren eine solche Maßnahme für nicht rentabel hielten. Vorliegende
Pläne zur aktuellen Bewerbung zum Erwerb dieses Grundstücks sehen nun eine kleinteilige
Bebauung auch im Blockinnenhof vor. Der Stellplatznachweis wird ebenerdig in begrünten
Stellplatzanlagen erbracht. Der Investor ist bereit über das notwendige Maß erforderliche
Stellplätze mit zu errichten.
Kinderspielplatz
Frau Nickel stellt die Planung zur Kinderspielplatzgestaltung vor. Eine heute zum Parken
genutzte Fläche von ca. 375 m² nördlich des Bunkers soll zukünftig Kindern im Alter von 7
Jahren zur Verfügung stehen. In einer großen Sandfläche sind einzelne Spielgeräte wie
Schaukel und Drehscheibe im Wechsel mit Spiel- und Sitzmauern vorgesehen. Das
bestehende Grün soll erhalten und ergänzt werden. Eine Sitzmauer sowie kleinkronige
Bäume schließen den Platz nach Westen ab. Das Konzept ist als Vorschlag der Verwaltung
zu sehen, das in einer geplanten Kinderbeteiligung jedoch modifiziert werden soll.
Architektenentwurf
Herr Friedrich, Architekturbüro ft+Architekten, stellt die Planung zur Neubebauung vor.
Gezeigt wird hier die Vorplanungsstufe. Ziel der Architekten ist es, die Qualitäten des
Magniviertels in dem Block wiederzuspiegeln. Die durch die vorgeschlagene Architektur
entstehenden Räume, Raumkanten und Beziehungen sind nach dem Prinzip des Viertels
(Enge – Verdichtung) entwickelt worden. Das Baugrundstück befindet sich mitten in der
Stadt - diese städtische Atmosphäre soll ins Blockinnere dringen und den innenstädtischen
Bereich aufwerten. Eine öffentliche Durchwegung soll zur Erschließung der neuen
Wohneinheiten als auch des Kinderspielplatzes dienen. Hierbei entstehen kleine
Platzsituationen, wie man sie aus dem Magniviertel kennt. Vorgesehen sind
Eigentumswohnungen in den Baukörpern an der Ritterstraße und Schlossstraße und im
Blockinneren Stadthäuser mit einem eigenem Grundstück. Auch in der Material- und
Fassadengestaltung soll sich die Kleinteiligkeit und Vielfältigkeit des Quartiers wiederholen.
Frage- und Diskussionsrunde
1.) Wie kommt man auf die Idee, an dieser Stelle einen Kinderspielplatz zu bauen? Es
gibt hier nur sehr wenig Kinder.
Das Magniviertel ist auf jeden Fall ein beliebtes Wohnviertel, das es auch weiterhin bleiben
soll. Die Spielplatzbilanz in der Innenstadt stellt ein Defizit an Spielflächen für Kinder dar. Der
hier geplante Spielplatz kann den Wegfall des Spielplatzes im Schlosspark nicht
ausgleichen, wohl aber kann er einen Teil des wohnungsnahen Fehlbedarfs decken.
Weiterhin sollen Anreize geschaffen werden, Familien in die Stadt zu holen, u.a. für die
Neubebauung. Die zentrale Lage sorgt für eine ideale Versorgung und Infrastruktur
(Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche Verkehrsmittel etc.), so dass ein Spielplatz mit
Grün als Freifläche in einer dichten Bebauung als selbstverständlich angesehen wird.
Dennoch wird geprüft, wieviel Kinder im Baublock zurzeit wohnen.
2.) Der Spielplatz wird nicht einsehbar sein und unterliegt keinerlei sozialer Kontrolle.
In dem Block wird es keine Ruhe mehr geben. Öffentliche Wege und Plätze werden
soziale Randgruppen anziehen. Der Spielplatz darf auf keinen Fall gebaut werden.
Zu diesem Thema entsteht eine rege Diskussion – die Fragestellungen dazu werden
gesammelt und gemeinsam beantwortet.
2.1) Wozu soll der öffentliche Durchgang dienen?
2.2) Die Freifläche des Kinderspielplatzes ist völlig ungeeignet, sie ist zugig, schattig
und unwirtlich. Bereits heute ziehen Besucher der Kneipen des Viertels durch den
Block und verursachen Lärm.
2.3) Im Quartier besteht ein erheblicher Park- und Stellplatzdruck. Die heutigen
provisorischen Plätze könnten zu einer gestalteten Stellplatzanlage umgestaltet
werden. Die mehr und mehr motorisierte Gesellschaft muss hier Berücksichtigung
finden.
2.4) Ein Eigentümer und Anwohner des Bunkers beschreibt die heutige Situation: die
Durchfahrt zur Straße Ölschlägern wird bereits heute als öffentliche Toilette benutzt.
Angetrunkene aus dem Kneipenviertel sorgen für Ruhestörungen. Er warnt davor, den
Kinderspielplatz in diese „dunkle Ecke“ zu legen. Er sieht darin eine große Gefahr. Der
heute den Block in der Mitte teilende Zaun muss auf jeden Fall bleiben, ein Durchgang
darf nicht entstehen, da noch mehr Ruhestörungen die Folge wären.
2.5) Frau Ziebart, Eigentümerin des Grundstücks Ölschlägern 30, bestätigt vorherige
Aussage. Sie selbst hatte in der Vergangenheit mit Brandstiftung, Diebstahl,
Ruhestörung und Vandalismus zu kämpfen. Durch die Öffnung des Blocks entstehen
noch mehr Störungen. Sie spricht sich gegen die Planungen aus.
Es stimmt, dass die gesellschaftlichen Probleme zunehmen, jedoch zieht der ungeordnete
Bereich dies auch an – eben weil es zurzeit keine soziale Kontrolle gibt. Durch die
Umnutzung und Belebung des Bereiches, in dem sich die Bewohner mit ihrem Umfeld
identifizieren, entsteht eine viel stärkere soziale Kontrolle.
Entgegen der hier bestehenden Meinung, dass der vorgeschlagene Standort des
Spielplatzes dunkel und eng ist, ist die Verwaltung der Überzeugung, dass der Block
insgesamt sehr tief und groß ist und eine solche Nutzung sich ohne Komplikationen einfügen
kann. Der Spielplatz kann besonnt werden und eine Qualität bei entsprechender Gestaltung
entfalten. Es gibt genügend andere Beispiele in der Stadt, die an engere Situationen
angepasst wurden und gelungen sind.
3.) Herr Seitz schlägt vor, den vorgeschlagenen öffentlichen Weg zu halbieren. Eine
Trennung würde eine Durchwegung verhindern. So könnte man eine Erschließung von
Ölschlägern und von der Ritterstraße ermöglichen ohne ganz hindurch zu gelangen.
Architekt Herr Thiele zeigt Beispiele (Herrendorftwete) aus dem Quartier auf, die nach dem
geplanten Prinzip funktionieren. Durch öffentlich gestaltete und durchlässige Wege in einem
dichten Wohnquartier entsteht Bewegung und Belebung – Voraussetzung für ein Gefühl der
sozialen Sicherheit.
4.) Wie ist in dem vorgeschlagenen Entwurf die Erschließung für Rettungsfahrzeuge
und die Anlieferung für die Läden Rossmann und Magni Vino geplant?
Die Grundstücke Ölschlägern 30 und 31/32 erhalten zur Erschließung ihrer Stellplätze
weiterhin ein Wegerecht über die städtische Fläche. Die Anlieferung für die Läden soll weiter
ermöglicht werden und ist in Einzelgesprächen und durch Alternativüberlegungen mit den
Anwohnern und Eigentümern zu klären und abzustimmen – hier gibt es Abhängigkeiten
untereinander.
5.) Herr Elsas, Vertreter der Werbegemeinschaft Magni, bittet um das Wort. Er vertritt
die Interessen des Einzelhandels. Die Werbegemeinschaft und der Einzelhandel leiden
sehr stark am Wegfall der Tiefgarage im Schlosspark. Die Parkplatzsuchenden werden
ins Magniviertel verdrängt, Parkflächen gehen den Geschäftsleuten verloren. Die
heutige Situation sollte auf jeden Fall erhalten bleiben.
Die Bebauung kommt nicht von heute auf morgen, Planungen und Konzepte sind schon vor
langer Zeit entwickelt worden. Der Wegfall der Tiefgarage und eine Bebauung im Baublock
Ritterstraße geschehen nun zeitgleich, was die Bedingungen verschärft. Dennoch können
die ausgelösten Probleme aus der Schlossparkbebauung nicht zu Lasten anderer Projekte
und Einzelner gehen.
6.) Ist es richtig, den Spielplatz vorab zu bauen und hängt vom Spielplatz ab, ob ein
Investor baut oder nicht?
Die Lage des Spielplatzes ist an einem geschützten Ort ausgesucht worden, Schaden durch
die Bautätigkeit sind nicht zu befürchten. Die Umsetzung der Pläne hat relativ große
Chancen, es ist das bisher am stärksten weiter entwickelte Konzept für diesen Standort. Die
Investorenhaltung ist nicht an den Spielplatz gebunden. Vielmehr ist ausschlaggebend, dass
Städtebaufördermittel nur noch in diesem Jahr zur Verfügung stehen, die im anderen Fall
entfallen würden.
7.) Was geschieht mit dem Spielplatz während der Bauzeit der Wohnbebauung? Wird
der Spielplatz nach Fertigstellung nicht sanierungsbedürftig sein?
Der Spielplatz muss während der Bauzeit durch intelligente Bauabläufe und getrennte
Erschließungen für Spielplatz und Baufahrzeuge geschützt werden.
8.) Was passiert, wenn der Investor wegfällt? Ist der Kinderspielplatz ohne Bebauung
sinnvoll?
Sollte dies geschehen, werden die Bemühungen zur Wohnumfeldverbesserung und zur
Bebauung weiter verfolgt, evtl. Alternativkonzepte entwickelt, in die eine Spielplatznutzung
integriert werden kann.
9.) Wie ist die Müllsentsorgung der Grundstücke für die Neubebauung vorgesehen?
Müllcontainer können heute an einem Sammelstandort geschickt in die Bebauung und deren
Freifläche einbezogen werden. Dieser Planungsstand enthält noch keine konkreten
Aussagen darüber, in jedem Fall lassen sich die Müllcontainerstandorte verträglich
integrieren.
Herr Wiechers bittet am Ende der Diskussion um Anregungen zur Blockgestaltung.
Wie stellen sich die Anwohner ihr Umfeld vor?
Herr Seitz schlägt vor, den Spielplatz an den westlichen Bereich im Blockinnenhof zu legen
und für die Erreichbarkeit nur Stichwege anzulegen. Außerdem wird vorgeschlagen, für den
Spielplatz einen anderen Standort zu wählen. Weitere konkrete Vorschläge werden nicht
gemacht. Jedoch wird die Alternative diskutiert, die Blockränder wie vorgeschlagen zu
bebauen, den Spielplatz anzulegen und statt der Binnenbebauung eine begrünte und
gestaltete Stellplatzanlage zu errichten. Diese Alternative fand eine größere Zustimmung
unter den Anwesenden.
Eine Anwohnerin aus der Gesprächsrunde würdigt die vorliegende Planung und
bestätigt, dass der Platz so wie er heute besteht nicht bleiben kann.
Vereinbart wird, dass eine Besonnungsstudie der Architekten die tatsächlichen
Lichtverhältnisse im Umfeld der Bebauung und des Spielplatzes bis zum Stadtbezirksrat am
morgigen Tag klären soll. Weiterhin werden Zahlen zur Bewohnerstruktur eingeholt.
Zusammenfassung
Insgesamt besteht eine eher ablehnende Haltung gegen Kinderspielplatz und Bebauung.
Trotz der aufklärenden Stellplatzanalyse (private Stellplätze können eher mehr geschaffen
werden und sind von den Planungen nicht berührt; Privatgrundstücke werden in jedem Fall
profitieren) konnte die bestehende Skepsis nicht behoben werden. Die Einsicht, dass es sich
bei der bestehenden Situation um eine provisorische Einrichtung handelt, konnte nur schwer
hergestellt werden.
Nach Abschluss der Veranstaltung wird die Erörterung in Einzelgesprächen vor den Plänen
noch fortgesetzt. Anwohner, die sich aufgrund der lautstarken Beiträge der Wortführer in der
Diskussion nicht melden mochten, befürworteten die städtebauliche Planung wie auch den
vorgesehenen Kinderspielplatz.
Quelle: Stadt Braunschweig, Ratsinformationssystem
Stadt Braunschweig, FB Stadtplanung und Umweltschutz 9960/05 31. Aug. 05:
2. Ergänzungsvorlage zur Vorlage Drucksache Nr. 9826/05 vom 3. Juni 2005
[...]
Die Verwaltung schlägt zwei Planungsvarianten vor:
-
"Beschlussvorschlag unverändert"
Dem vorliegenden Konzept zur
Umgestaltung des Baublocks Ritterstraße im Zuge einer Wohnbebauung wird
zugestimmt. Dem Konzept zur Umgestaltung einer Teilfläche im
Blockinnenbereich zu einem Kinderspielplatz und der Durchführung des
Spielplatzneubaus als vorgezogene Maßnahme im Rahmen eines
Gesamtkonzeptes zur städtebaulichen Verbesserung des Baublocks wird
zugestimmt. Die Kosten für den Bau des Kinderspielplatzes werden mit
100.000 festgesetzt.
-
"Beschlussvorschlag wie Stadtbezirksrat 221 vom 14. Juni 2005"
Dem vorliegenden Konzept zur Umgestaltung des Baublocks
Ritterstraße im Zuge einer Wohnbebauung wird zugestimmt. Dem Konzept zur
Umgestaltung einer Teilfläche im Blockinnenbereich zu einem
Kinderspielplatz und der Durchführung des Spielplatzneubaus als
vorgezogene Maßnahme im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur städtebaulichen
Verbesserung des Baublocks wird nicht zugestimmt."
[...]
Eine weitergehende
intensive Auseinandersetzung mit der bisherigen Planung in der
Verwaltung führt zu folgenden Ergebnissen:
-
In den vom Rat beschlossenen
Sanierungszielen wurden bereits die vorhandenen Missstände im
Blockinnenbereich analysiert. Als ein Sanierungsziel wird vor allem die
Wahrung der bestehenden Kleinteiligkeit in der Nutzungs- und Baustruktur
im Magniviertel beschrieben. Das vorliegende Planungskonzept enthält
eben diese für das Magniviertel typische Nutzungsmischung. Ein Großteil
der provisorischen Einstellplatzflächen wird verkauft und privatisiert,
ein geringerer Teil verbleibt in der öffentlichen Hand - öffentliche und
private Bereiche werden miteinander verzahnt. Der Blockinnenbereich kann
fußläufig durchquert werden, um das "städtische Leben durchfließen" zu
lassen. Der Kinderspielplatz ist am Fußwegenetz angeschlossen. Das
Planungskonzept wird daher als schlüssig beurteilt. Der Kinderspielplatz
ist in Zusammenhang mit einer Fußwegverbindung ebenfalls als
Sanierungsziel im Sanierungsziel- und Rahmenplanbeschluß des Rates
formuliert.
-
In der Innenstadt und ihren Randbereichen besteht zur Zeit
ein großes Spielplatzdefizit. Nach einer Untersuchung von Standorten,
die eine Kinderspielplatznutzung in einer ähnlich geschützten und
dennoch zentralen Lage ermöglichen, ist festzustellen, dass es keine
Alternative für einen Kinderspielplatz in der Umgebung gibt. Die
Aufstellung einzelner Spielgeräte z. B. im Bereich der Fußgängerzonen
kann zwar das Angebot ergänzen, stellt jedoch keine Alternative dar zu
einem "Rückzugsort" für Kinder. Die Skepsis gegenüber Lage und Qualität
des Spielplatzes wird von der Bauverwaltung nicht geteilt. Die
Besonnungsstudie (1. Ergänzungsvorlage) zeigt, dass die Fläche
gleichmäßig besonnt und beschattet ist. Die soziale Kontrolle ist
durchaus gegeben.
-
Bauherren von Bauvorhaben mit mehr als zwei
Wohneinheiten sind gemäß Niedersächsischen Spielplatzgesetz
verpflichtet, eine Spielfläche für Kleinkinder von mind. 30 m²
anzubieten. Es sei denn, im nahe gelegenen Umfeld befindet sich ein
öffentlicher Spielplatz. Ein Angebot für Kleinkinder wird es daher
ohnehin geben müssen. Auf Grund des Defizits an öffentlichen
Spielplätzen in der Innenstadt lassen sich hier private und
öffentliche Anliegen gut verknüpfen.
-
Die Bebauung entsteht zum Teil im Blockinnenbereich. Dieser sollte nur
bis zu einem bestimmten Maß ausgenutzt und verdichtet werden, um ein
qualitätvolles Wohnumfeld, Besonnung und Belichtung zu gewährleisten.
Eine Bebauung des Grundstücksteiles, der für den Spielplatz vorgesehen
ist, ist als Alternative für den Spielplatz nicht möglich, da die
Grenzabstände nicht eingehalten werden könnten.
-
Ohnehin ist bei einer
Umstrukturierung und Grundstücksneuordnung in einem Bereich dieser
Qualität (Dichte, Lage) städtebaulich für ein ausgewogenes Verhältnis
von bebauter Fläche und Grünfläche zu sorgen. Da ein solcher
Wohnstandort auch für junge Familien attraktiv sein soll, liegt eine
Nutzung als Kinderspielplatz, der gleichzeitig Freiund Grünfläche ist,
sehr nahe. Einstellplätze könnten für den Baublock in verdichteter Form
auf den privaten Grundstücken bei Mitwirkung der Eigentümer geschaffen
werden.
Nach der Prüfung von Alternativen werden zwei Planungsvarianten für
möglich gehalten, die in den Ausschüssen noch einmal beraten werden
sollten. Um zu einer Entscheidung zu kommen, müssen die
unterschiedlichen Belange gegeneinander abgewogen werden:
-
Zu Beschlussvorschlag 1:
Betrachtet man den Baublock als ein "in sich
geschlossenes städtebauliches System", reicht die Gesamtfläche des
Planungsbereiches aus, um sowohl den Bedarf an Einstellplätzen zu
decken, als auch einen Kinderspielplatz unterzubringen.
-
Zu Beschlussvorschlag 2:
Betrachtet man den Baublock als "offenes System",
in dem auch Flächen für andere Nutzungen außerhalb des Baublocks
bereitgestellt werden, müsste auf den Kinderspielplatz verzichtet
werden, damit hier statt dessen weitere Stellplätze z. B. für Pendler,
Geschäftsleute oder Kunden untergebracht werden können. Sollen noch
weitere Stellplätze bereitgestellt werden, wie teilweise gefordert wird,
müsste auf einen Teil der Bebauung verzichtet werden. Allerdings sieht
der Bauinteressent das Vorhaben dann als nicht mehr finanzierbar an.
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Quelle: Stadt Braunschweig, Ratsinformationssystem
Stadt Braunschweig, Stadtplanung & Bauen
www.braunschweig.de: "Lebendiges Magniviertel":
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"Eine Realisierung des Projektes ist für das Jahr 2009/2010 geplant."
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Stadt Braunschweig, Pressemeldung am 23.09.2011
Am Montag, 26. September beginnt an der Ritterstraße zwischen den
Klint und Schloßstraße der Neubau zweier Mehrfamilienhäuser.
Dazu ist die Aufstellung eines Baukrans auf der
Fahrbahn erforderlich. Die Ritterstraße kann deshalb während
der voraussichtlich einjährigen Bauzeit nicht durchfahren werden.
Die Grundstücke sind aber über folgende Alternativrouten zu
erreichen: Kuhstraße - Ritterstraße - Klint und
Schloßstraße - Ritterstraße –
Ölschlägern. (Lageplan anzeigen)
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